Deutsche Rentenversicherung

Bei ambulanter Psychotherapie in Form von Reha-Nachsorge, ist der zuständige Kostenträger meistens die Deutsche Rentenversicherung. Die Einhaltung der nötigen Formalitäten durch die behandelnde Rehabilitationseinrichtung vorausgesetzt, finanziert Ihre zuständige Rentenversicherung im Anschluss an Ihre (stationäre) psychosomatische Rehabilitation ein komplettes ambulantes Psychotherapieprogramm. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die


sich Beantragung der Nachsorge in (stationärer) psychosomatischer Rehabilitation befinden
ihren Rehabilitationsbescheid ("Bewilligung") von der Rentenversicherung nicht im Auftrag der Krankenkasse erhalten haben
mit einer Leistungsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag aus der Rehabilitation entlassen werden
keine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben
keine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn der Altersrente gezahlt wird

Sollten Sie nicht in fußläufiger Entfernung von Ihrer Nachsorgeeinrichtung wohnen, erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung auch einen Fahrtkostenzuschuss für jeden wahrgenommenen Termin.


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