Bei ambulanter Psychotherapie in Form von Reha-Nachsorge, ist der zuständige Kostenträger meistens die Deutsche Rentenversicherung. Die Einhaltung der nötigen Formalitäten durch die behandelnde Rehabilitationseinrichtung vorausgesetzt, finanziert Ihre zuständige Rentenversicherung im Anschluss an Ihre (stationäre) psychosomatische Rehabilitation ein komplettes ambulantes Psychotherapieprogramm. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
- sich Beantragung der Nachsorge in (stationärer) psychosomatischer Rehabilitation befinden
- ihren Rehabilitationsbescheid ("Bewilligung") von der Rentenversicherung nicht im Auftrag der Krankenkasse erhalten haben
- mit einer Leistungsfähigkeit von über 3 Stunden pro Tag aus der Rehabilitation entlassen werden
- keine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben
- keine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn der Altersrente gezahlt wird
Sollten Sie nicht in fußläufiger Entfernung von Ihrer Nachsorgeeinrichtung wohnen, erhalten Sie von Ihrer Rentenversicherung auch einen Fahrtkostenzuschuss für jeden wahrgenommenen Termin.