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Neben den Krankenversicherungen kommen in manchen Fällen auch weitere Kostenträger wie Berufsgenossenschaften oder die Heilfürsorge der Polizei, bzw. Bundeswehr für die Gebühren einer Psychotherapie auf. Bitte informieren Sie sich daher bitte im Vorfeld bei den entsprechenden Stellen über die genaue Höhe, in der Ihre Aufwendungen erstattet werden. In nicht anderweitig geregelten Fällen erfolgt die Abrechnung nach den in der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen, in der Regel dem bei Psychotherapie üblichen 2,3fachen Gebührensatz.

Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne noch weitere Informationen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach ganz unverbindlich Kontakt mit mir auf.