Psychotherapie |
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Während Ihnen der Begriff "Psychotherapie" bei einer Vielzahl von Behandlungsangeboten begegnen wird, ist die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" in Deutschland rechtlich geschützt. Wer als Psychotherapeut kassenärztlich tätig werden möchte, muss eine staatlich anerkannte Ausbildung in einem der drei Richtlinienverfahren vorweisen. Hierbei handelt es sich um die Psychoanalyse, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Ich persönlich habe eine Ausbildung in Verhaltenstherapie durchlaufen, einem wissenschaftlich besonders gut abgesichertes Behandlungsverfahren, welches sich bei der Behandlung vieler psychischer Störungen bewährt hat. |
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