Reha-Nachsorge |
||||||||||||||
Wer seitens der zuständigen Rentenversicherung eine Bewilligung zur Durchführung einer psychosomatischen Rehabilitation erhalten hat, erhält damit automatisch auch einen Zugang zu ambulanter Psychotherapie als Anschlussbehandlung. Es handelt sich hierbei um die sogenannte „PsyRENA“, ein ambulantes Therapiekonzept bestehend aus einem Erstgespräch, bis zu 25 Sitzungen Gruppentherapie und einem Abschlussgespräch über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Ob Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Nachsorgegruppe erfüllen, wird Ihre Reha-Einrichtung mit Ihnen persönlich besprechen. |
||||||||||||||
Wer zum entsprechenden Personenkreis gehört, kann die ambulante psychotherapeutische Nachsorge in der Regel schon innerhalb weniger Wochen nach Entlassung aus der Rehabilitation beginnen Bitte beachten Sie jedoch, dass der Antrag auf Nachsorge vor Entlassung und durch Ihre Rehabilitationseinrichtung gestellt werden sollte. Die nötigen Unterlagen sind den Einrichtungen in der Regel bekannt. |
||||||||||||||
|
||||||||||||||
|
||||||||||||||
ed.edlawsrebe-ppp@eppurg |
||||||||||||||
erfahren. Ihnen wird sofort eine Rückmeldung zugesandt. Kostenträger der ambulanten psychotherapeutischen Nachsorge ist Ihre zuständige Rentenversicherung. |
||||||||||||||
|
||||||||||||||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |